Erbfall und Formalitäten

Wenn Sie zu Hause den Papierkram erledigen, gibt es 5 Dinge, die Ihre Familie ohne Sie nicht klären könnte

Claudia Hoffmann | Oktober 2026 | Lesezeit: 4 Minuten

In fast jedem Haushalt gibt es eine Person, die sich kümmert. Sie weiß, wann die Versicherung fällig ist, von welchem Konto was abgebucht wird und in welcher Schublade der Grundbuchauszug liegt. Alle anderen leben entspannt – gerade weil es sie gibt.

Diese Ruhe hat einen Haken. An dem Tag, an dem diese Person sich nicht mehr kümmern kann – ein langer Klinikaufenthalt, ein Unfall oder wenn sie nicht mehr da ist –, erbt der Nächste keine Ordnung, sondern ein Puzzle ohne Deckel.

Das sind die fünf Teile, die am schwersten zu finden sind.

1. Woran nicht einmal Sie selbst denken

Versuchen Sie, alles aus dem Kopf aufzuzählen. Das Girokonto fällt Ihnen sofort ein. Schwierig wird es beim Rest: die Restschuldversicherung zum Kredit, die Betriebsrente eines früheren Arbeitgebers, das Sparbuch, das seit Jahren unberührt ist.

Wenn schon Sie etwas übersehen – wie soll es jemand finden, der gar nicht weiß, dass er suchen muss? In Deutschland gibt es kein zentrales Register, in dem Erben nachsehen könnten, wo ein Verstorbener Konten hatte. Wer suchen will, muss sich mit Erbnachweis an die einzelnen Bankenverbände wenden – getrennt für Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

Quelle: Bundesverband deutscher Banken und Deutscher Sparkassen- und Giroverband (Kontennachforschung).

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Als ich anfing, Legavia auszufüllen, fiel mir ein Konto wieder ein, das ich seit Jahren nicht mehr genutzt hatte. Meine Kinder wussten nicht einmal, dass es existierte. Da wurde mir klar, wie viele Dinge ich für selbstverständlich halte, ohne jemals mit ihnen darüber gesprochen zu haben. Jetzt habe ich alles aufgeschrieben, und sie wissen, wo sie die Informationen finden können.

Klaus Schneider

2. Die Liste, die Ihrer Familie niemand aushändigt

Man nimmt gern an, dass im Ernstfall irgendjemand alles beisammen hat: der Notar, die Bank, „das Finanzamt“. So ist es nicht.

Das Zentrale Testamentsregister vermerkt, ob und wo ein Testament amtlich verwahrt wird – nicht, was darin steht. Ein handschriftliches Testament, das zu Hause liegt, ist dort gar nicht erfasst. Damit endet, was zentral gespeichert ist. Bei welchen Banken Sie Konten haben, welche Lastschriften laufen, was Sie schulden und was man Ihnen schuldet: Das muss Stelle für Stelle erfragt werden – und zwar nur, wenn jemand auf die Idee kommt zu fragen.

Ihre Kinder wissen, wo Sie wohnen und vermutlich, bei welcher Bank Sie schon immer sind. Den Rest wissen nur Sie.

Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister.

3. Die Fristen, die nicht warten, bis die Unterlagen auftauchen

Trauer braucht Zeit, Formalitäten lassen keine. Manche haben eine gesetzliche Frist, und diese Frist verschiebt sich nicht, nur weil die Familie noch nach einer Police sucht. Jede Woche, die mit Suchen vergeht, ist eine Woche weniger, um in Ruhe zu entscheiden.

Das sind die wichtigsten. Einige sind gesetzliche Fristen, andere nur guter Rat – es lohnt sich, sie zu unterscheiden.

Gesetzliche Frist
Sterbefall anzeigen: spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts. Wer anzeigt, klären Sie mit der Einrichtung oder dem Bestattungsunternehmen.§ 28 PStG
Gesetzliche Frist
Testament abliefern: Wer ein Testament findet oder verwahrt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern.§ 2259 BGB
Gesetzliche Frist
Erbschaft ausschlagen: in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbanfall und vom Berufungsgrund; sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland aufhielt.§ 1944 BGB
Gesetzliche Frist
Erwerb dem Finanzamt anzeigen: grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis. Es gibt Ausnahmen; Freibeträge allein befreien nicht von der Anzeige.§ 30 ErbStG
Empfehlung
Banken und Versicherer informieren: keine einheitliche gesetzliche Frist, aber Verträge können kurze Meldefristen vorsehen. Deshalb früh anrufen und nach Fristen fragen.
Empfehlung
Erbschein: nicht in jedem Fall nötig. Für das Grundbuch kann ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift genügen.§ 35 GBO
Empfehlung
Einmal im Jahr durchsehen: keine Pflicht, aber sinnvoll – vor allem nach Umzug, Bankwechsel oder Veränderungen in der Familie.

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Als mein Vater verstarb, haben wir viel Zeit damit verbracht, nach Unterlagen zu suchen, die immer wieder von uns verlangt wurden. Deshalb habe ich beschlossen, meine eigenen Dokumente mit Legavia vorzubereiten. Ich habe alles nach und nach ausgefüllt, und meine Kinder wissen jetzt, wo sie die Unterlagen finden können. Es beruhigt mich, ihnen diesen Teil eines Tages leichter zu machen.

Wolfgang Müller

4. Was zwischen Schublade, Ordner und Handy verteilt ist

Die Urkunden im Wohnzimmerschrank. Die Policen in einem Ordner. Die Rechnungen im E-Mail-Postfach, die Bank in einer App und die Verträge in einem PDF von vor Jahren. Für Sie ist das ein System. Für jemand anderen sind es zwanzig Orte – und die Hälfte sieht man nicht.

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass auch ein Online-Konto auf die Erben übergeht. Doch dieses Recht nützt wenig, wenn niemand weiß, dass es das Konto gibt.

Sie müssen nicht alles an einen Ort räumen. Es braucht ein Verzeichnis: ein Blatt, auf dem steht, was es gibt und wo es liegt.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17.

5. Das Gespräch, für das nie der richtige Tag kommt

Ihre Kinder fragen nicht, um nicht berechnend zu wirken. Sie sprechen es nicht an, um niemanden zu beunruhigen. So vergehen die Jahre, und beide Seiten glauben, dass sich schon ein besserer Moment findet.

Deshalb fällt es vielen leichter, es aufzuschreiben, als es auszusprechen. Sie müssen niemanden zusammenrufen und weder über Krankheit noch über das Erbe reden: An einem Sonntag füllen Sie ein Blatt aus, in der Woche darauf das nächste, und eines Tages genügt der Satz „Falls es einmal nötig ist: Es liegt in diesem Ordner.“

Es ist dasselbe Gespräch – nur schon geführt.

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Immer wenn ich daran dachte, mit meinen Kindern über diese Dinge zu sprechen, habe ich es auf einen anderen Tag verschoben. Es fiel mir leichter, einfach alles aufzuschreiben. Nach und nach habe ich Legavia ausgefüllt. Als meine Tochter dann zum Mittagessen kam, habe ich ihr gezeigt, wo ich die Unterlagen aufbewahre. Das Gespräch, vor dem ich mich so lange gedrückt hatte, ergab sich ganz von selbst.

Helga Weber

Machen Sie den Test

Acht Fragen. Könnte Ihre Familie sie beantworten?

Wählen Sie „Ja“ nur, wenn jemand bei Ihnen zu Hause die Frage heute beantworten könnte, ohne Sie zu fragen.

  1. Wüsste Ihre Familie, ob Sie ein Testament gemacht haben und wo das Original liegt?
  2. Wüsste sie, bei welchen Banken Sie Konten haben – und welche?
  3. Wüsste sie, ob Sie eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung haben, und bei welcher Gesellschaft?
  4. Wüsste sie, wen sie zuerst anrufen soll?
  5. Wüsste sie, welche Lastschriften und Abonnements laufen?
  6. Wüsste sie, wo die Unterlagen zum Haus und die Fahrzeugpapiere liegen?
  7. Wüsste sie, wie sie findet, was es nur auf Ihrem Handy oder in Ihrem Postfach gibt?Online-Banking, digitale Rechnungen, Verträge per E-Mail.
  8. Wüsste sie, welche Betriebsrenten oder Sparverträge aus früheren Stellen noch bestehen?

Beantworten Sie alle Fragen, um Ihr Ergebnis zu sehen.

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Seite aus dem Legavia Nachlass-Set

Von Legavia

Das Nachlass-Set: Ihr Wegweiser als ausfüllbares PDF

Das Blatt aus diesem Beitrag ist eine von 18 bis 38 Seiten – je nach Set.

  • Arbeitsblätter für Personen, Unterlagen, Konten und Verträge
  • Checklisten für Angehörige, abgestimmt auf Deutschland
  • Am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken
  • Kein Testament und kein Ersatz für Beratung – eine Organisationshilfe

30 Tage zum Ausprobieren

Familien, die es bereits nutzen

Günther Becker

★★★★★

Ich dachte, es wäre komplizierter, aber alles ist wirklich gut erklärt. Ich fülle es nach und nach aus und bin dabei auf Dinge gestoßen, an die ich vorher gar nicht gedacht hatte.

Familien-Kit

Günther Becker17/06/2026

Manfred Richter

★★★★★

Ich hatte zwar schon ein Testament, aber meine Kinder wussten bei der Hälfte der Unterlagen gar nicht, wo ich sie aufbewahre. Das hat mir wirklich geholfen, ein bisschen Ordnung reinzubringen.

Rundum-sorglos-Kit

Manfred Richter15/08/2025

Ingrid Neumann

★★★★★

Mein Mann und ich haben uns eines Nachmittags zusammengesetzt, um alles durchzugehen. Dabei sind wir auf Themen gekommen, über die wir vorher noch nie gesprochen hatten. Ich bin wirklich froh, dass ich es gekauft habe.

Rundum-sorglos-Kit

Ingrid Neumann15/08/2025

Brigitte Schulte

★★★★★

Ich war mir beim Kauf erst unsicher, weil ich mit dem Computer nicht so gut zurechtkomme. Meine Tochter hat mir alles ausgedruckt und jetzt habe ich die Unterlagen in einem Ordner. So ist es für mich viel einfacher.

Basis-Kit

Brigitte Schulte02/03/2026

Dieter Hoffmann

★★★★★

Wir haben kein großes Vermögen, nur unsere Wohnung, die Bankkonten und ein paar Versicherungen. Trotzdem ist mir dabei klar geworden, dass es doch einiges gibt, was mein Mann und ich schriftlich festhalten sollten.

Rundum-sorglos-Kit

Dieter Hoffmann15/08/2025